SANYO DENKI Germany

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der SANYO DENKI GERMANY GmbH („Verkäufer“) und seiner Geschäftspartner

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen („AVB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen und juristischen Sondervermögen.

Die AVB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und auf der Internetseite des Verkäufers unter https://www.sanyodenki.com/germany/de/avb/index.html veröffentlichten Fassung.

Die AVB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall darauf hinweisen müsste.

Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlässt.

Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Vertragsangebote kann der Verkäufer binnen vier Wochen annehmen.

Die Annahme kann der Verkäufer entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklären.

Vom Verkäufer angenommene Bestellungen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden und nur unter der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer für sämtliche Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Arbeits- und Materialkosten) und Auslagen entschädigt, die dem Verkäufer aufgrund der Stornierung entstanden sind.

Sämtliche mündlichen Vereinbarungen bedürfen unverzüglich der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dieses gilt auch für Verträge, die Mitarbeiter oder Handelsvertreter des Verkäufers abgeschlossen haben.

3. Preise

Preise verstehen sich, mangels abweichender individueller Vereinbarung, EXW (INCOTERMS 2020) und ausschließlich einer möglicherweise vereinbarten Montage. Montagekosten werden gesondert berechnet.

Es gilt die am jeweiligen Tag gültige Preisliste des Verkäufers.

Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben.

Beim Versendungskauf (§ 6 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht individuell anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

5. Lieferzeiten und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Zulieferer, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.Die Rechtsfolgen ergeben sich aus Gesetz und diesen AVB. Vertragsstrafen wegen Lieferverzug akzeptiert der Verkäufer nicht.

Die Rechte des Käufers gemäß Ziff. 8 dieser AVB bleiben unberührt.

6. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

Sofern nicht individuell anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß EXW (Incoterm 2020). Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Versicherung des Transportes erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.Gerät der Käufer in Annahmeverzug, steht es dem Verkäufer frei, entweder nach geeigneter Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten, oder Deckungsverkauf vorzunehmen oder Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.

7. Mängelrechte des Käufers

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§  474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien seitens des Herstellers.

Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (z.B. in Katalogen oder auf der Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Aus- und Einbaukosten.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, steht es dem Verkäufer frei, Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu leisten.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.

Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe dieser AVB.

Sofern nicht individuell anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung.

8. Sonstige Haftung des Verkäufers

Soweit sich aus diesen AVB nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und

vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. Sämtliche, dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, auch aus anderen Geschäften, Eigentum des Verkäufers.

Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

10. Verschiedenes

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Eschborn.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz in Eschborn. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

Stand August 2025
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